AGB.s
Nachfolgende AGB´s erkenne ich unwiderruflich an.
§ 2 Die Jagdschule/Jagdschloss ist berechtigt, jeder für seine Leistungen, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung abzulehnen oder anzunehmen. Die Zimmerreservierung ist unabhängig vom Kurs.
§ 3 Die Kurs- Ü/VP-kosten sind in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: Die erste Rate in Höhe von 50 % der Kosten sind mit Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung der Jagdschule/ Jagdschloss zur Zahlung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag ist bis spätestens einen Monat vor Beginn des Jungjägerkurses zu überweisen.
§ 4 Wird die Durchführung des Kurses oder der Prüfung infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände zu dem gebuchten Termin unmöglich, so erfolgt eine kostenlose Umbuchung. In dieser Zeit kann der Teilnehmer weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Sollte innerhalb von 12 Monaten kein Kurs möglich sein, werden bezahlte, nicht in Anspruch genommene Leistungen zurück erstattet
§ 5 Ist dem Teilnehmer eine Kursteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule 50 % des Preises. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer die vereinbarten Preise in voller Höhe zu entrichten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. ( Bei einer Versicherung oder in einem Reisebüro – nicht über uns möglich)
§ 6 Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Kurs sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläser und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
§ 7 Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit den Ausbildern der Jagdschule, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
§ 8 Der Teilnehmer kann bei Nichtbestehen der Prüfung den Lehrgang wiederholen, den nächst erreichbaren Prüfungstermin wahrnehmen und die Jägerprüfung erneut ablegen. Kosten für die Kursgebühren (ohne Übernachtung und VP) 75,00€ pro Tag. Die erneuten Prüfungsgebühren und Sachkosten werden vom Teilnehmer getragen. Die Jagdschule hat keinen Einfluss auf die Prüfungstermine.
§ 9 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden.
§ 10 Ton- und Bildaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer, ohne Kostenerstattung, vom weiteren Unterricht ausschließen.
§ 11 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
§12 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Lkr. Güstrow
§13Die Jagd- und Angelschule Park and Lake GmbH hat auf die Prüfung und Prüfungstermine keinen Einfluss
§14Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtstand ist Güstrow